Am 01.03.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss zum künftigen Wegfall des Parkeintritts für den Volkspark gefasst, der aufgrund seiner nicht ganz präzisen Formulierung für Verunsicherung in der Öffentlichkeit gesorgt hat, insbesondere auch zum konkreten Umsetzungszeitpunkt.
Der SVV-Beschluss lautet im Wortlaut: „ Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle erforderlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass der Volkspark zur neuen Saison für alle kostenfrei zugänglich wird….“
In Abstimmung mit den zuständigen Stellen bei der Stadtverwaltung können wir dazu mitteilen, dass der Volkspark keinen „Saisonbetrieb“ im engeren Sinne hat, sondern den Besucher*innen ganzjährig zur Verfügung steht. Daher wird das „Wirtschaftsjahr“ als Grundlage für den Umsetzungszeitpunkt des Beschlusses herangezogen.
Der Eintritt in den Volkspark bleibt daher im laufenden Kalenderjahr vorerst kostenpflichtig entsprechend den bekannten bzw. veröffentlichten Tarifen für Tagestickets und Jahreskarten. Bei häufigen Besuchen des Volksparks lohnt sich also auf jeden Fall der Kauf einer Jahreskarte.
Sollten erworbene Jahreskarten bei Wegfall der Eintrittspflicht über eben dieses Datum hinaus Gültigkeit haben, kann ein anteiliger Rückerstattungsanspruch geltend gemacht werden. Zu den Möglichkeiten einer Rückerstattung informieren wir zu gegebener Zeit.