Aktuelles

Am 01.03.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung einen Beschluss zum künf­ti­gen Wegfall des Parkeintritts für den Volkspark gefasst, der auf­grund sei­ner nicht ganz prä­zi­sen Formulierung für Verunsicherung in der Öffentlichkeit gesorgt hat, ins­be­son­de­re auch zum kon­kre­ten Umsetzungszeitpunkt.

Der SVV-Beschluss lau­tet im Wortlaut: „ Der Oberbürgermeister wird beauf­tragt, alle erfor­der­li­chen Voraussetzungen dafür zu schaf­fen, dass der Volkspark zur neu­en Saison für alle kos­ten­frei zugäng­lich wird….“

In Abstimmung mit den zustän­di­gen Stellen bei der Stadtverwaltung kön­nen wir dazu mit­tei­len, dass der Volkspark kei­nen „Saisonbetrieb“ im enge­ren Sinne hat, son­dern den Besucher*innen ganz­jäh­rig zur Verfügung steht. Daher wird das „Wirtschaftsjahr“ als Grundlage für den Umsetzungszeitpunkt des Beschlusses herangezogen. 

Der Eintritt in den Volkspark bleibt daher im lau­fen­den Kalenderjahr vor­erst kos­ten­pflich­tig ent­spre­chend den bekann­ten bzw. ver­öf­fent­lich­ten Tarifen für Tagestickets und Jahreskarten. Bei häu­fi­gen Besuchen des Volksparks lohnt sich also auf jeden Fall der Kauf einer Jahreskarte. 

Sollten erwor­be­ne Jahreskarten bei Wegfall der Eintrittspflicht über eben die­ses Datum hin­aus Gültigkeit haben, kann ein antei­li­ger Rückerstattungsanspruch gel­tend gemacht wer­den. Zu den Möglichkeiten einer Rückerstattung infor­mie­ren wir zu gege­be­ner Zeit.

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