Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns, Sie im Volkspark Potsdam begrüßen zu dürfen. Die zur Bundesgartenschau 2001 fertig gestellte, hochwertige Grünanlage stellt das Herzstück des neu entstehenden Stadtteils Bornstedter Feld dar.
Helfen Sie durch Beachtung der nachfolgend gegebenen Hinweise mit, dass alle Besucher den Aufenthalt im Park als angenehm empfinden und gern wiederkehren.
Nr. 1
Die Parkordnung gilt sowohl für die umzäunten, eintrittspflichtigen Bereiche wie auch für die Parkbereiche außerhalb der Umzäunung. Mit dem Betreten des Geländes wird sie vom Besucher als verbindlich anerkannt.
Nr. 2
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf andere Besucher und verhalten Sie sich so, dass kein anderer Besucher belästigt oder gefährdet wird.
Nr. 3
(1) Der Zutritt zum eintrittspflichtigen Teil des Parks ist nur während der Öffnungszeiten gestattet. Volljährige Besucher benötigen dafür eine gültige Eintrittskarte, für minderjährige Besucher ist der Eintritt kostenfrei. Der volljährige Besucher ist verpflichtet, dem Aufsichtspersonal auf Verlangen die Eintrittskarte jederzeit vorzuzeigen. Von volljährigen Personen, die nicht im Besitz einer gültigen Eintrittskarte angetroffen werden, wird, zum pauschalen Ausgleich aller hieraus fließenden Ansprüche, ein erhöhtes Entgelt von 3,00 Euro erhoben (Nachlöseticket). Jugendliche, die die Volljährigkeit noch nicht erreicht haben, müssen ihr Alter in geeigneter Weise nachweisen können (z.B. Schülerausweis, Personalausweis) und haben diesen Nachweis dem Aufsichtspersonal auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. Besucher, die den ermäßigten Eintrittstarif in Anspruch nehmen möchten, haben dem Aufsichtspersonal auf Verlangen einen entsprechenden Nachweis der Berechtigung jederzeit vorzuzeigen. Informationen über den ermäßigten Eintrittstarif sind den Aushängen zu entnehmen.
(2) Eintrittskarten erhalten Sie an den dafür vorgesehenen Ticketautomaten. Automaten mit Wechselgeldfunktion für Münzen befinden sich an vielen Eingängen zum Volkspark, u.a. am Haupteingang, am Café, am südlichen Eingang an der Kiepenheuerallee sowie am Eingang Remisenpark (Georg-Hermann-Allee). Die Möglichkeit, ein Tagesticket-Erwerb via Smartphone über eine App zu erwerben, ist für das erste Halbjahr 2020 vorgesehen und wird entsprechend bekannt gegeben. Die Verkaufsstellen für den Erwerb von Jahreskarten entnehmen Sie bitte den Aushängen am Haupteingang. Der Besuch von Veranstaltungen unterliegt ggf. einer gesonderten Eintrittsregelung, die rechtzeitig und deutlich sichtbar bekannt gegeben wird.
(3) Sofern der Volkspark nicht für einen Aufenthalt betreten, sondern lediglich auf dem kürzesten Weg durchquert werden soll, besteht für volljährige Besucher die Möglichkeit, ein entsprechendes Ticket mit kurzzeitiger Gültigkeitsdauer an den Automaten bzw. den sonstigen vorhandenen Verkaufsstellen zu erhalten. Die Durchquerung des Volksparks hat innerhalb der auf dem Ticket angegebenen Zeitspanne auf dem kürzesten Wege zu erfolgen. Mit Ablauf der angegebenen Zeitspanne verliert das Ticket seine Gültigkeit.
(4) Verlorengegangene Eintrittskarten werden nicht ersetzt.
Nr. 4
Die Eingänge des umzäunten Bereichs der Parkanlage sind täglich von 05:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet, mit Ausnahme von veranstaltungsbedingten kürzeren oder längeren Öffnungszeiten. Zum Schutz der Anwohner vor Lärm ist die allgemein geltende Nachtruhe ab 22:00 Uhr zu beachten.
Nr. 5
(1) Das Betreten des Geländes sowie die Benutzung sämtlicher Einrichtungen, insbesondere der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte, erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH und der von ihr beauftragten Personen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftungseinschränkung gilt nicht für Schäden wegen der Verletzung an Leben, Körper oder Gesundheit. Für letztere Schäden besteht die Haftung für jedes Verschulden.
(2) Im Winterhalbjahr wird nur ein eingeschränkter Winterdienst durchgeführt. Besucher müssen daher die notwendige Vorsicht und Sorgfalt walten lassen, ggf. Absperrungen durch Seile, Zäune u.ä. beachten und den im Einzelfall diesbezüglich ergehenden Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge leisten.
(3) Das Betreten der weitgehend waldartigen Baumbestände im Waldpark und im Remisenpark erfolgt auf eigene Gefahr. Dort wird abseits der Hauptwege seitens des Betreibers keine Verkehrssicherheit hergestellt, da eine naturnahe Entwicklung der ökologisch wertvollen Bestände gefördert werden soll. Beachten Sie hierzu auch Sicherheitshinweise an besonders gekennzeichneten Bäumen oder Baumgruppen.
Nr. 6
(1) Kindern unter 6 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson gestattet. Beim Besuch einer Gruppe von Kindern muss die verantwortliche Person nach entsprechender Aufforderung durch das Aufsichtspersonal als solche benannt werden. Der Begleitperson obliegen die Beaufsichtigung der Kinder und die Verpflichtung, für die Sicherheit der Kinder Sorge zu tragen und sie vor Schaden zu bewahren.
(2) Begleitpersonen haften für die von Kindern verursachten Schäden, sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nicht in genügendem Maße nachgekommen sind.
Nr. 7
(1) Auf den gemähten Rasenflächen ist das Sitzen, Liegen und Spielen gestattet. Dies gilt nicht für ungemähte Wiesen. Mobile Sitz- und Liegemöbel sind in den jeweiligen Parkbereichen zu belassen.
(2) Die Parkwege sind vorrangig für den Fußgängerverkehr bestimmt. Inline-Skater, Skateboards, Fahrräder und E‑Roller dürfen, mit Ausnahme der Wege an und auf den Wällen, im Parkbereich auf eigene Gefahr und mit Rücksichtnahme auf andere Besucher auf den asphaltierten Wegen und Flächen benutzt werden. Die Benutzung anderer Fahrzeuge innerhalb der Parkanlage bedarf der schriftlich erteilten Genehmigung durch die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH.
(3) Das Beschädigen und Mitnehmen von Pflanzen und Pflanzenteilen ist untersagt.
(4) Die für Abfall vorgesehenen Behälter sind zu benutzen.
(5) Die Benutzung mitgeführter elektronischer Wiedergabemedien oder Musikinstrumente ist erlaubt, solange hierdurch andere Parkbesucher und benachbarte Anwohner nicht belästigt werden.
(6) Das Mitführen und die Nutzung von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeder Art ist untersagt.
(7) Das Grillen im Volkspark ist nicht gestattet. Offenes Feuer ist im gesamten Park verboten. Bei Zuwiderhandlungen ist das Wachpersonal berechtigt, eine Aufwandsgebühr von 25,- € zu erheben. Bitte
beachten Sie auch das generell geltende Rauchverbot auf Spielplätzen.
(8) Zelten oder Nächtigen sind nicht erlaubt.
(9) Das Mitbringen von Glasflaschen in den Volkspark ist nicht gestattet, mit Ausnahme im Bereich der gastronomischen Einrichtungen. Ggf. gelten Sonderregelungen im Rahmen von Veranstaltungen. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Personen, die mit Glasflaschen angetroffen werden, aus dem Volkspark zu verweisen bzw. die Glasflaschen unmittelbar an sich zu nehmen.
Nr. 8
Hunde sind im gesamten Bereich der Parkanlage an der Leine zu führen. Eigentümer von Hunden oder Personen, denen Hunde anvertraut sind, haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Hunde weder Spielplätze noch Wasserflächen betreten. Die Notdurft der Hunde ist durch die Hundehalter in die dafür vorgesehenen Vorrichtungen zu entsorgen. Die Hundehalteverordnung des Landes Brandenburg sowie die Kampfhundeverordnung der Stadt Potsdam in ihrer jeweils gültigen Fassung sind zu beachten. Bei Verstößen gegen die Anleinpflicht von Hunden, gegen das Betretungsverbot (mit Hund) von Kinderspielplätzen und Wasserflächen sowie das Unterlassen der unverzüglichen Beseitigung von Hundekot wird eine Strafzahlung von 20,- € fällig. Die Zahlung ist direkt an das legitimierte Aufsichtspersonal zu leisten. Wird nicht unmittelbar gezahlt und sind durch den Hundehalter keine Mitwirkungshandlungen zum späteren Ausgleich der Forderung erkennbar, kann ein sofortiger Parkverweis erfolgen.
Nr. 9
(1) Jegliche gewerbliche Tätigkeit, insbesondere jeglicher Handel sowie Verteil- oder Werbeaktionen, bedürfen, unabhängig von anderen nach Bundes- oder Landesrecht einzuholenden behördlichen Genehmigungen, einer ausdrücklichen schriftlichen Erlaubnis der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH. Dies gilt ebenso für die Durchführung von Versammlungen oder Umzügen.
(2) Das Filmen und Fotografieren für gewerbliche Zwecke bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH.
Nr. 10
Wir bitten Sie, den Aufforderungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist vom Betreiber beauftragt, die Einhaltung der Parkordnung umzusetzen und Personen, die diese Regeln missachten, aus dem Park zu verweisen. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Parkordnung können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes mit dem Verweis vom Gelände oder dem Einzug der Eintrittskarte geahndet werden. Bei schweren, nachhaltigen Verstößen kann eine Aufwandsgebühr von bis zu 100,00 Euro durch das Aufsichtspersonal, unabhängig von Schadenersatzansprüchen, erhoben werden.
Weitere Informationen erhalten Sie am Info-Pavillon am Haupteingang des Volksparks an der Georg-Hermann-Allee 101. Bei Anfragen wenden Sie sich bitte an die Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH, Pappelallee 4, 14469 Potsdam.